Allgemeine Infos zu Schiedsrichterlizenzen
Gültigkeit von Lizenzen verlängert
Eine erworbene Schiedsrichterlizenz ist nun in allen Fällen immer bis zum 30.09 des Folgejahres gültig, das heißt auch der Übergang in eine neue Saison ist geregelt.
G- und F-Kurse
Das vormals dreistufige Modell “G3-, G2- und F-Kurse” ist im Erwachsenen-Bereich auf Landes-Ebene zugunsten eines zweistufigen Modells vereinfacht worden. Es gibt nur noch einen Grundkurs (G-Kurs) und einen Fortgeschrittenen-Kurs (F-Kurs).
Ein G-Kurs muss nur noch einmal in der Schiedsrichterlaufbahn gemacht werden. Danach ist immer an F-Kursen teilzunehmen. Diese kann man auch mit Schwerpunktthemen belegen oder sollen wieder stärker als Praxiskurse ausgestaltet werden.
G- und F-Kurse umfassen mindestens sechs Zeitstunden.
Im Bereich der Jugendlichen bleibt es bei den bekannten Regeln für J-Kurse und LJ-Lizenzen.
Klare Einstufung bei L-Lizenzen
Die Lizenzstufen im Erwachsenenbereich auf Landesebene sind dreistufig und umfassen die Lizenzen L3, L2 und L1.
Ein G-Kurs führt immer zu einer L3-Lizenz. Ein F-Kurs ohne ausreichende Praxiserfahrung führt zu einer L2-Lizenz.
Wird ein F-Kurs erfolgreich absolviert und können mindestens fünf Einsätze in der Altersklasse U15 oder älter in der ablaufenden oder gerade beendeten Saison nachgewiesen werden, wird eine L1-Lizenz erteilt.
Die Altersklasse für Praxiseinsätze wurde von U17 auf U15 gesenkt. So genannte „halbe Einsätze“ sind nicht mehr zulässig, auch um Einsätze über den Saisonmanager dokumentieren zu können.
Es ist drauf zu achten, dass Schiedsrichter, die eine L1-Lizenz erlangen möchten, ihre Schiedsrichter-Lizenznummer auf den Spielberichtsbögen vermerken, damit das im Saisonmanager hinterlegt wird.
Drucktermin Schiedsrichterausweise: 31. August
Jährlich, das verspricht der Bundesverband hoch und heilig (und schön wäre es), sollen neue Schiedsrichterausweise zum Stichtag 31. August gedruckt werden. Neue Ausweise werden ausgegeben, wenn ein Teilnehmer erstmals an einen (G- oder J-) Kurs erfolgreich teilnahm.
Der Ausweis und insbesondere die Schiedsrichter-Lizenznummer bleiben – je Regelzyklus (s.u.) – gültig, auch wenn ein Schiedsrichter seine jährliche Auffrischung unterlässt. Die Lizenzierung kann später durch eine erneute erfolgreiche Kursteilnahme reaktiviert werden, ohne dass ein neuer Ausweis gedruckt werden muss.
Die Überprüfung, ob ein Schiedsrichter über eine aktuell gültige (und für die Spielklasse ausreichende) Lizenz verfügt, erfolgt mit dem Online-Lizenzcheck.
Ein Schiedsrichterausweis muss vor einem Spiel nicht physisch vorgelegt werden. Er dient dazu, sich die Schiedsrichter-Lizenznummer merken zu können und dient zur Ausweisung für die Erlangung eines kostenfreien Eintritts (s.u.).
Gemäß Gebührenordnung können weitere Drucktermine von Vereinen oder Landesverbänden beauftragt werden.
Transfer von Schiedsrichter als Prozess
Schiedsrichter sollten einem Verein zugeordnet werden und müssen, falls sie nicht in einem Bundesliga-Kontingent gemeldet sind, transferiert werden, sollten sie einem anderen Verein als ihrem Ausbildungsverein zugeordnet werden wollen. Die Handhabung gleicht dem Transferprozess von Spielern.
Floorball-Sportwetten in allen Ligen verboten
Wer eine Schiedsrichter-Lizenz hat, dem ist die Teilnahme an Floorball-Sportwetten in allen deutschen Ligen untersagt.
Kostenfreier Eintritt bei Großveranstaltungen nach Verfügbarkeit
Der freie Eintritt mit dem Schiedsrichterausweis kann bei Großveranstaltungen in angemessenem Rahmen eingeschränkt werden.
Dies ist u.a. dann notwendig, wenn Veranstaltungen ausverkauft sind oder andere Vorgaben keine spontane beziehungsweise kurzfristige Tageskasse zulassen.
Ein Wort zum Regelzyklus oder Regeljahr
Alle vier Jahre werden die Regeln auf internationaler Ebene angepasst und müssen in der Folge ins deutsche übersetzt und für den Spielbetrieb aufbereitet werden. Dazu sind unter anderem Prüfungsunterlagen, Kursmaterialien und Interpretationshilfen überarbeitet werden. Das jüngste „Regeljahr“ ists 2022.
Quelle: Floorball Deutschland